Weitere Beispiele zu den erstellten Vorschriften bzw. Regeln des Gartenbauamtes. Wahrscheinlich wurde bzw. wird hier ebenfalls frei nach Matth. 6,3 vorgegangen.
Auszug aus der Infotafel fuer die Spaziergaenger: "Helfen Sie mit: .....Entlang der Pfade und Wege koennen Sie aus naechster Naehe diese Naturschaetze beobachten und fotografieren ...."
Allerdings wird hier indirekt vom Betreten und nicht Befahren gesprochen. Deshalb haelt sich vermutlich das Gartenbauamt auch nicht an ihre eigenen Regeln.
Der Wegweiser mit der Angabe "... Gartenstadt Trudering 0,8" steht direkt neben der Infotafel (Bild 8) in Gartenstadt
Trudering. Wo befindet sich nun der ortsfremde
Leser des Wegweisers? Das Schild suggeriert, dass er ausserhalb von Gartenstadt Trudering ist. Was ist nun 0.8 km
entfernt? Beginnt da Gartenstadt Trudering? Welche verdrehte Logik steckt hier dahinter?
Innerhalb von Muenchen gibt es auch kein
Schild, das zur Stadt Muenchen zeigt, wenn nicht ein anderer Ort, wie z. B. Muenchen in der Gemeinde Hirschbach
(Oberpfalz), gemeint sein sollte (Bild 9).
Es ist schon erstaunlich, was man in einem Umkreis von knapp 10 m so alles produzieren kann.
Nur ein Schelm koennte auf die Idee kommen, dass die eigenartigen Denkstrukturen - in diesem Kontext hier im Muenchner
Osten - bereits in der Gegend des Dorfes Muenchen in der Oberpfalz bekannt sind. Wird dies moeglicherweise mit dem
Verkehrsschild "Sackgasse" und dem Hinweis "keine Wendemoeglichkeit ...." angedeutet?
Oder sollte das Schild einfach nur den Weg zur Landeshauptstadt Muenchen zeigen?
Das linke Bild zeigt die geraeumte Bushaltestelle. Das rechte Bild zeigt, wie man am schnellsten den Schnee an der Haltestelle los wird. Man schiebt ihn einfach in den urspruenglich - halbwegs freien - Fussweg. Allerdings werden damit die Fussgaenger ausgesperrt und gezwungen auf die Strasse auszuweichen.